Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP
Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am
14. April 2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2022:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2022 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 39.508,49 EUR aus (im Vorjahr Jahresüberschuss
2.810,75 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 82
Tsd. EUR (+1,9 %) und beträgt nunmehr ca. 4,43 Mio. EUR (Vorjahr 4,34 Mio.
EUR).
Die Eigenkapitalquote (1,425 Mio. EUR Eigenkapital) hat sich gegenüber
dem Vorjahr um 2 % auf 32 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu
bewerten.
Im Jahr 2022 wurden Investitionen in Höhe von ca. 943,3 Tsd. EUR
inklusive der aktivierten Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe
von 118,9 Tsd. EUR getätigt.
Es wurde beispielsweise der Umbau eines vorhandenen denkmalgeschützten
Gebäudes auf dem städtischen Friedhof zum modernen Verwaltungsgebäude beendet.
Des Weiteren erfolgte 2022 die Fertigstellung eines weiteren neuen pflegefreien
Grabfeldes sowie die Errichtung betrieblich dringend benötigter Garagen auf dem
städtischen Friedhof.
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,35 Mio. EUR und
haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 187 Tsd. EUR erhöht. Die größten
Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen
Grünanlagenpflege (799 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (457
Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den
Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden
insgesamt 530 Tsd. EUR Umsatz
erlöst.
Es wurde im Geschäftsjahr 2022, so wie auch in den Vorjahren, vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR vereinnahmt.
Zum Jahresende 2022 verfügte der BWH über insgesamt 53 Mitarbeiter, darunter
sind 10 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 2 Saisonkräfte sowie 8 Angestellte in
der Verwaltung.
Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der
Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Jahresabschluss
zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 4.425.976,60 EUR wird festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das Anlagevermögen
3.912.050,37
EUR
b) auf das
Umlaufvermögen 470.805,13 EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 1.425.278,31
EUR
b) die
empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
c) die
Rückstellungen 64.470,00 EUR
d) die
Verbindlichkeiten 90.057,98 EUR
1.2 Jahresverlust/Jahresfehlbetrag 39.508,49 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 3.604.234,97 EUR
1.2.2 Summe der
Aufwendungen 3.643.743,46 EUR
2. Verwendung
des Jahresergebnisses
a) auf neue
Rechnung vorzutragen -
39.508,49 EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung
erteilt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit
einer Bilanzsumme von 4.425.976,60 EUR wird festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite
entfallen auf
a) das Anlagevermögen 3.912.050,37
EUR
b) auf das Umlaufvermögen 470.805,13 EUR
1.1.2 Auf der
Passivseite entfallen auf
a) das Eigenkapital 1.425.278,31 EUR
b) die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00
EUR
c) die Rückstellungen 64.470,00 EUR
d) die Verbindlichkeiten 90.057,98 EUR
1.2 Jahresverlust/Jahresfehlbetrag 39.508,49 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 3.604.234,97 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 3.643.743,46 EUR
2. Verwendung des Jahresergebnisses
a) auf neue Rechnung vorzutragen -
39.508,49 EUR
3. Dem Betriebsleiter Herrn André Könnecke
wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
504/23