Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den
Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen
Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH
als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat
betrieben.
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65 %
Hauptgesellschafterin der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 %
der Anteile an der Gesellschaft.
Gemäß § 46 GmbH-Gesetz i. V. m. § 7 Abs. 2 b des Gesellschaftsvertrages
der SWA entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des
Jahresergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung
sowie über die Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf,
Zweigniederlassung Leipzig.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
geprüft. Dementsprechend wurde geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h.
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und
der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.
Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend
für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ
GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, da die
Gesellschaften wechselseitig verbunden sind und untereinander kaufmännische und
technische Dienstleistungen erbringen. Der Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53
HGrG ist als eigenständiger Bericht als ANLAGE beigefügt. Die Prüfberichte per
31.12.20222 der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH
sind als PDF-Dateien im Ratsinformationssystem verfügbar und der
Beschlussvorlage zugeordnet.
Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und
deshalb konnte am 31. Mai 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt
werden.
In der Aufsichtsratssitzung am 06. Juli 2023 wurde der Prüfbericht zum
Jahresabschluss per 31.12.2022 ausführlich vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt,
beraten und mit der Empfehlung zur Beschlussfassung an die
Gesellschafterversammlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2022:
Die Stadtwerke Aschersleben GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit
einem positiven Jahresergebnis von ca. 1,86 Mio. EUR ab. Das Ergebnis lag rund 1,44
Mio. EUR über dem im Wirtschaftsplan prognostiziertem
Jahresergebnis von 417,8 Tsd. EUR.
Hauptgrund dafür ist die positive witterungs‐ und einsparbedingte Entwicklung der Beschaffungs‐ und Verkaufssituation für Strom und Gas.
Die Bilanzsumme hat sich per 31.12.2022 erhöht und beträgt 47.468.494,68 EUR.
Die Geschäftsführung schlägt
vor, vom Jahresüberschuss 50%, also 928.944,14 EUR an die Gesellschafter
auszuschütten. Begründet wird dies, wie im Vorjahr, mit dem Aufbau einer
besseren Liquidität für die SWA. Für die Stadt Aschersleben würden bei der
vorgeschlagenen Ausschüttung ca. 500 Tsd. EUR als kassenwirksame Einnahme
zufließen. Geplant sind im Haushaltsplan für 2023 200 Tsd. EUR. Die
vorgeschlagene Ausschüttung führt somit zu einer Mehreinnahme von ca. 300 Tsd.
EUR.
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen im
Geschäftsjahr 2022 insgesamt 37,05 Mio. EUR (im Vorjahr 32,1 Mio. EUR) Die Ist-
Abweichung der Umsatzerlöse von 3,36 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus
Preisanpassungen (Steigerungen) bei Strom und Gas.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
liegen um 241 Tsd. EUR unter dem Planansatz. Das geplante Ergebnis der
Netzgesellschaft liegt um 447 Tsd. EUR unter dem Planansatz.
Im Einzelnen sind die Umsatzerlöse Strom etwas höher als
im Vorjahr. Im Segment der Stromsondervertragskunden ist die Absatzmenge im
Vergleich zum Vorjahr gesunken. Ursächlich hierfür ist das Auslaufen von
Verträgen und die von den SWA gezielt nicht angebotene Verlängerung von
Sonderkundenverträgen
In der Gassparte sind die Umsatzerlöse aufgrund von
notwendigen Preisanpassungen im Vergleich zum Vorjahr trotz Absatzrückgang
gestiegen. Tarifkunden haben rund 13,4 % weniger Gasmengen abgenommen. Hinzu
kommt ein Absatzrückgang im Bereich der Sondervertragskunden um 48,5 %. Der
Umsatzzuwachs der Gassparte beläuft sich auf ca. 33,8 %.
Die Umsatzerlöse der Trinkwassersparte waren im Jahr
2021 etwas geringer als in der aktuellen Wirtschaftsperiode. Dies ist auf eine
Anhebung der Verkaufspreise in der Trinkwassersparte zurückzuführen.
Der Mischpreis für Wärme ist durch die Anwendung der
Preisgleitklauseln im Vergleich zum Vorjahr um ca. 16,7 % gestiegen. Die um
13,3 % gesunkene Wärmeabsatzmenge ist vor allem auf Witterungseinflüsse und auf
das Sparverhalten der Verbraucher zurückzuführen.
Letztlich konnten alle Sparten mit einem positiven
Jahresergebnis abschließen und somit zum Jahresüberschuss von insgesamt 1,86
Mio. EUR beitragen. Die Bereiche Strom, Gas und Trinkwasser lieferten mit einem
Anteil von ca. 88,7 % den größten Anteil am Jahresüberschuss. Dabei ist zu
erwähnen, dass in der Stromsparte eine Minderung um 533 Tsd. EUR (Minus 55%)
und bei der Wärme eine Minderung um 519 Tsd. EUR (Minus 78,6 %) im Vergleich
zum Vorjahr zu verzeichnen sind. Beim Gas gab es eine Verbesserung von 537 Tsd.
EUR (ca. um das 2,3-fache) im Spartenergebnis.
Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen
finanziellen Verpflichtungen des Jahres 2022 wurde nachgekommen. Die liquiden
Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 7,69 Mio. EUR und lagen deutlich über dem
Bestand des Vorjahres (336,7 Tsd. EUR)
Die Kapitalstruktur ist geordnet
und setzt sich aus 34,8 % Eigenkapital und 65,2 % Fremdkapital zusammen.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde
erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab keine Beanstandungen.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2022 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschersleben GmbH folgenden
Beschlüssen zuzustimmen:
a. Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022,
b. Beschluss zur Entlastung des
Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin Frau Brigitte Klopstein für das
Geschäftsjahr 2022,
c. Beschluss zur Ausschüttung am 02.11.2023
vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.857.888,28 EUR
einen Betrag in Höhe von 928.944,14 EUR an die Gesellschafter entsprechend
ihrer Geschäftsanteile auszuschütten und 928.944,14 EUR den Gewinnrücklagen
zuzuführen und
d. Beschluss zur Erteilung der Befugnis
der Geschäftsführerin der Stadtwerke Aschersleben GmbH zur Ausübung des
Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der ASCANETZ GmbH und der
Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Aschersleben GmbH folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a. Beschluss zur Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022,
b. Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin Frau Brigitte
Klopstein für das Geschäftsjahr 2022,
c. Beschluss
zur Ausschüttung am 02.11.2023 vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in
Höhe von 1.857.888,28 EUR einen Betrag in Höhe von 928.944,14 EUR an die
Gesellschafter entsprechend ihrer Geschäftsanteile auszuschütten und 928.944,14
EUR den Gewinnrücklagen zuzuführen und
d. Beschluss
zur Erteilung der Befugnis der Geschäftsführerin der Stadtwerke Aschersleben
GmbH zur Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der ASCANETZ
GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
501/23