Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 06.09.2017 den Bebauungsplan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der
Aue“ beschlossen. Die Erschließung des Teilgebietes 2 dieses Bebauungsplanes
erfolgt gemäß Erschließungsvertrag vom 06.03.2023 durch einen Investor aus
Leipzig, wonach die Stadt Aschersleben nach Fertigstellung die
Erschließungsanlagen kostenfrei in ihre Baulast übernimmt und Eigentümerin der
öffentlichen Erschließungsfläche wird.
Aufgrund der notwendigen
Zuordnung und Vergabe von Hausnummern zukünftiger Wohnhäuser an der
entstehenden Straße, Flur 93 Flurstück 256, ist es erforderlich, diese Straße
zu benennen.
Die Benennung dieser
Straße soll den anliegenden Wohngebieten angepasst werden. Von den
vorgeschlagenen Namen wurde „Vor der Papenbrücke“, als örtlicher Bezug zur
„Papenbrücke“, die über die Eine hinweg zur „Langen Gasse“ führt und zwischen
dem entstehenden Wohngebiet und dem Wohngebiet „Hinter der Papenbrücke“ liegt,
favorisiert.
Gem. § 8 des
Erschließungsvertrages erfolgt die Widmung der Straße durch die Stadt
Aschersleben. Eine Zustimmung durch den Erschließungsträger liegt vor. Die
Voraussetzungen für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben.
Die Widmung der Straße
für den öffentlichen Verkehr erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe in Form
einer Widmungsverfügung. Mit Bekanntmachung der Widmungsverfügung im Amtsblatt
der Stadt Aschersleben wird diese wirksam und das allgemeine Benutzungsrecht
geschaffen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Anliegerstraße im Wohngebiet TG 2 Vor der Aue, Gemarkung Aschersleben,
Flur 93, Flurstück 256 erhält den Namen
„Vor der
Papenbrücke“
- Die
entstehende Straße wird nach Fertigstellung und Übergabe als
Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Anliegerstraße im Wohngebiet TG 2
Vor der Aue, Gemarkung Aschersleben, Flur 93, Flurstück 256 erhält den
Namen
„Vor der Papenbrücke“
- Die entstehende Straße wird nach
Fertigstellung und Übergabe als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr
gewidmet.
Abstimmung zur Vorlage:
- mehrheitlich bestätigt –
Beschluss-Nr.:
512/23