Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben
verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den
Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die
Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage für das Kalenderjahr 2023 ergibt sich aus den
jeweiligen Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden
durch die Unterhaltungsverbände pro Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die
Umlagebeiträge entsprechend jährlich neu ermittelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben
zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“,
„Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS) vom 08.10.2020
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 5. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche
Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
vom 08.10.2020.
Abstimmung zur Vorlage:
- mehrheitlich bestätigt –
Beschluss-Nr.:
509/23