Sitzung: 20.09.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0605/23
Die Stadt Aschersleben ist an mehreren Unternehmen als Gesellschafterin
bzw. als Aktionärin unmittelbar und teilweise mittelbar beteiligt. Weiter hat
die Stadt Aschersleben zwei Eigenbetriebe, ist Trägerin der Aschersleber
Kulturanstalt (AöR) sowie an mehreren Zweckverbänden beteiligt. Damit übernimmt
die Stadt Aschersleben wirtschaftliche Verantwortung entsprechend ihrer Anteile
für ihre Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe sowie die Aschersleber
Kulturanstalt (AöR) und trägt unternehmerische Risiken.
Damit das Beteiligungsmanagement der Stadt Aschersleben eine konstruktive
Zusammenarbeit zwischen Stadtrat, Verwaltung und Beteiligungsunternehmen sowie
Eigenbetrieben und der Anstalt gewährleisten und unterstützen kann, bedarf es
dazu notwendiger Voraussetzungen, als auch Regeln für das Zusammenwirken von Stadtrat,
der Aufsichtsgremien, der Stadtverwaltung aber auch der wirtschaftlichen Unternehmen,
Eigenbetriebe, der Anstalt und den Zweckverbänden.
Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Aschersleben formuliert diese Regeln
der Zusammenarbeit
zwischen den vorgenannten Beteiligten sowie die Struktur des
Beteiligungsmanagements.
Weiter wird mit dieser Richtlinie einer Forderung des
Landesrechnungshofes, im Rahmen der überörtlichen Querschnittsprüfung von
Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt „Organisation des EU-Beihilferechts im
Kommunalen Beteiligungsmanagement“ eine kommunale Beteiligungsrichtlinie
vorzuhalten, entsprochen.
Eine regelmäßige Fortschreibung der Beteiligungsrichtlinie soll erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte
Beteiligungsrichtlinie für die Stadt Aschersleben.