Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Stadt Aschersleben ist an mehreren Unternehmen als Gesellschafterin bzw. als Aktionärin unmittelbar und teilweise mittelbar beteiligt. Weiter hat die Stadt Aschersleben zwei Eigenbetriebe, ist Trägerin der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) sowie an mehreren Zweckverbänden beteiligt. Damit übernimmt die Stadt Aschersleben wirtschaftliche Verantwortung entsprechend ihrer Anteile für ihre Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe sowie die Aschersleber Kulturanstalt (AöR) und trägt unternehmerische Risiken.

 

Damit das Beteiligungsmanagement der Stadt Aschersleben eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Stadtrat, Verwaltung und Beteiligungsunternehmen sowie Eigenbetrieben und der Anstalt gewährleisten und unterstützen kann, bedarf es dazu notwendiger Voraussetzungen, als auch Regeln für das Zusammenwirken von Stadtrat, der Aufsichtsgremien, der Stadtverwaltung aber auch der wirtschaftlichen Unternehmen, Eigenbetriebe, der Anstalt und den Zweckverbänden.

 

Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Aschersleben formuliert diese Regeln der Zusammenarbeit

zwischen den vorgenannten Beteiligten sowie die Struktur des Beteiligungsmanagements.

 

Weiter wird mit dieser Richtlinie einer Forderung des Landesrechnungshofes, im Rahmen der überörtlichen Querschnittsprüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt „Organisation des EU-Beihilferechts im Kommunalen Beteiligungsmanagement“ eine kommunale Beteiligungsrichtlinie vorzuhalten, entsprochen.

 

Eine regelmäßige Fortschreibung der Beteiligungsrichtlinie soll erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Beteiligungsrichtlinie für die Stadt Aschersleben.