Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hat gemäß § 137 KVG LSA eine überörtliche Querschnittsprüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt.

 

Die Prüfung erstreckte sich schwerpunktmäßig auf die Organisation des EU-Beihilferechtes im kommunalen Beteiligungsmanagement.

 

In einem ersten Schritt verschaffte sich der Landesrechnungshof einen Überblick bei den Kommunen über die Einbindung des Beteiligungsmanagements in Bezug auf das EU-Beihilferecht.

 

In einem zweiten Schritt wurde u.a. die Stadt Aschersleben ausgewählt, um dort ergänzende bzw. vertiefende örtliche Erhebungen durchzuführen.

 

Im Anschluss an die Prüfungsankündigung vom 10.02.2021 erfolgten die örtlichen Erhebungen ab dem 29.08.2022. 

 

Der Prüfungsberichtsentwurf wurde in einem Abschlussgespräch am 16.01.2023 umfassend erörtert und am 20. Januar 2023 erfolgte die Fertigstellung des Berichtes.

 

Mit Schreiben vom 17.07.2023 wurde der Stadt Aschersleben eine Fristverlängerung zur Stellungnahme bis zum 10.10.2023 genehmigt.  

 

Trotz der gemachten Feststellungen, ist von Seiten des Landesrechnungshofes im Bericht vorangestellt, dass das Beteiligungsmanagement der Stadt Aschersleben im Vergleich der geprüften Kommunen inhaltlich gut arbeitet. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Fehlen einer Beteiligungsrichtlinie. Die Einzelheiten sind dem Prüfbericht und der Stellungnahme zu entnehmen.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Überörtliche Querschnittsprüfung der Stadt Aschersleben vom 20.01.2023.