Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 von der WRT Revision und Treuhand GmbH, Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 28. Juli 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2022:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung, die für 2022 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,96 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,72 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2022 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 868,6 Tsd. EUR (Vorjahr 369,4 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursache für das verbesserte Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr sind die um ca. 500 Tsd. EUR geringeren Aufwendungen für bezogene Leistungen. Dazu zählt beispielsweise ein im Vergleich zum Vorjahr um ca. 380 Tsd. EUR geringerer Reparaturaufwand am Kanalnetz und in der Kläranlage.   

 

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 541 Tsd. EUR (1,3%) höher und beträgt ca. 43,1 Mio. EUR. Wesentliche Gründe hierfür sind auf der Aktivseite die Erhöhung des Umlaufvermögens um ca. 584 Tsd. EUR. Auf der Passivseite verringerten sich die Sonderposten für erhaltene Zuschüsse, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten. Positiv wirkte außerdem die Erhöhung des Eigenkapitals um ca. 807 Tsd. EUR.

 

Die Investitionen im Geschäftsjahr betreffen die fertiggestellten Baumaßnahmen Verlegung des Schmutzwasserkanals in der Straße „Am Quellgrund“ (2. Bauabschnitt), Kanalbau im Ortsteil Mehringen in der „Angerstraße“ (Verlegung Regenwasserkanal), sowie „Alte Bahnhofstraße“ (Verlegung Schmutz- und Regenwasserkanal) und die Verlegung des Schmutzwasserkanals in der „Wilslebener Straße“ (2. Bauabschnitt). Zudem wurde mit der schmutzwasserseitigen Erschließung des Wohngebietes „Stadtrandsiedlung“ (1. Bauabschnitt) „Engelsstraße“ begonnen.

 

Alle Baumaßnahmen wurden ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

In Planung befanden sich zum Stichtag 31.12.2022 die Baumaßnahmen Erneuerung des Mischwasserkanals in der B 185 “Ermslebener Straße“ im Zuge des Straßenausbaus, der Kanalbau im Ortsteil Freckleben - Verlegung eines Schmutzwasserkanals in der Straße “Dorfplatz“ und die Verlegung eines Regenwasserkanals in der Straße “Am Schloßberg“, die schmutzwasserseitige Erschließung des Wohngebietes “Stadtrandsiedlung“ — 2. Bauabschnitt: Karl-Marx-Straße, Käthe-Kollwitz-Straße und Heinrich-Zille-Straße sowie die Erschließung des Wohngebietes “Vogelviertel“ — Verlegung eines Regenwasserkanals im Zeisigweg/Meisenweg

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2022 ca. 1,4 Mio. EUR (im Vorjahr 2,0 Mio. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 15,7 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 807 Tsd. EUR) und beträgt 36,6 % (Vj. 35,1 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2022 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 43.078.680,20 EUR wird festgestellt.

 

1.1       Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)         das Anlagevermögen                                        41.776.334,85 EUR

b)         das Umlaufvermögen                                          1.300.346,57 EUR

 

1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)         das Eigenkapital                                               15.709.834,46 EUR

b)         die empfangenen Investitionszuschüsse           14.596.365,57 EUR

c)         die empfangenen Ertragszuschüsse                   2.894.633,00 EUR

d)         die Rückstellungen                                                  639.936,17 EUR

e)         die Verbindlichkeiten                                           9.237.911,00 EUR

 

1.2       Jahresgewinn                                                        868.565,97 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                             4.951.966,19 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                 4.083.400,22 EUR

 

2.         Verwendung des Jahresgewinns 

 

a)         Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers   61.239,36 EUR

b)         auf neue Rechnung vorzutragen (Rücklage)           807.326,61 EUR

 

3.         Dem Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.