Sitzung: 20.09.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0594/23
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 %
Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt
Falkenstein/Harz und der Salzlandkreis.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“TAXON GmbH” Hamburg, Zweigniederlassung Hettstedt.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt
worden sind.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 24.
April 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 20. Juni 2023 wurde der
Jahresabschluss per 31.12. 2022 ausführlich beraten und an die
Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2022:
Die ÖSEG mbH hat, ähnlich wie in den Jahren 2016, 2017 und 2021 auch im
Berichtsjahr 2022 ein hohes negatives Jahresergebnis erwirtschaftet. Der
Jahresfehlbetrag für 2022 beträgt ca. 98 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca.
159 Tsd. EUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war nur durch die
Komplementärfinanzierung der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 100 Tsd. EUR
gewährleistet. Die liquiden Mittel verringerten sich um ca. 88 Tsd. EUR und betrugen
zum Bilanzstichtag ca. 82 Tsd. EUR (im Vorjahr ca. 170 Tsd. EUR).
Das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale Beschäftigungsagentur
Jobcenter Landkreis Harz bewilligten im Berichtsjahr 77 Maßnahmen für
Arbeitsgelegenheiten mit 208 Teilnehmern (Vorjahr: 77 Maßnahmen mit 248 Teilnehmern).
Einen Ersatz für das am Ende des Jahres 2021 ausgelaufene Landesprogrammes
„StaTA“ (Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) gab es nicht.
Die Umsatzerlöse 2022 betrugen nur noch rund 76 % der Umsatzerlöse des
Jahres 2021. Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Reduzierung von 350 Tsd. EUR
zu verzeichnen.
Die Aufwandszuschüsse sind nach wie vor die wesentliche Einnahmequelle
der ÖSEG mbH. Die reinen Aufwandszuschüsse betrugen im abgelaufenen
Geschäftsjahr nur noch 736 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.143 Tsd. EUR).
Die Anzahl der insgesamt geförderten Teilnehmer hat sich im Berichtsjahr
gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um noch einmal 81 Teilnehmer verringert.
Das bedeutet eine Reduzierung der Einnahmen um ca. 407 Tsd. EUR, die nicht
durch andere Erlöse ausgeglichen werden konnten.
Die ÖSEG mbH hat zum Jahresende noch den Auftrag zur Bekämpfung des
Riesenbärenklaus in Neugattersleben erhalten. Trotzdem reichten die Erlöse
nicht, um das Defizit auszugleichen, das durch den Rückgang der geförderten
Maßnahmen aufgetreten ist
In einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 22. Februar 2022
hat der damalige Geschäftsführer, Herr Manfred Schön, über den Rückgang der
Teilnehmer an den Maßnahmen, dem Umstand, der damit verbundenen Erlösausfälle sowie,
dass die ÖSEG mbH zukünftig nicht mehr in der Lage sein wird, ihre finanziellen
Verpflichtungen aus eigener Kraft zu erfüllen, informiert. In den folgenden
Gesellschafterversammlungen wurde erörtert, welche Maßnahmen helfen könnten,
die Situation der ÖSEG mbH zu verbessern und Kosten zu senken.
Die ÖSEG mbH erhielt im Berichtsjahr eine Komplementärfinanzierung der
Gesellschafter in Höhe von insgesamt 100 Tsd. EUR, um Liquiditätsengpässe
auszugleichen.
Mit Wirkung zum 31. August 2022 wurde Herr Manfred Schön als
Geschäftsführer abberufen. Neuer Geschäftsführer war seit dem 1. September 2022
Herr André Könnecke.
Die Verbindlichkeiten betrugen rund 30,5 % zum Bilanzstichtag und konnten
innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden
Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 51,5 %
verringert (im Vorjahr 61,8 %). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (z.B.
Darlehen) bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.
Bei der Vorstellung der Wirtschaftsplanung des Jobcenters für das Jahr
2023 im Oktober 2022 wurde erkennbar, dass die durchschnittliche Anzahl der
AGH-Maßnahmen zukünftig weiterhin deutlich sinken wird. Die Finanzierung der
ÖSEG wäre somit durch Maßnahmen des Jobcenters nicht mehr gewährleistet. Da auch die anderen Bereiche der ÖSEG, wie z.
B. die Tischlerei und das soziale Zentrum nicht kostendeckend betrieben werden
können, drohten der ÖSEG finanzielle Verluste, die in letzter Konsequenz zu
einer Insolvenz geführt hätten.
Die Gesellschafter sprachen sich in der Gesellschafterversammlung am 28.
02. 2023 einstimmig dafür aus, die ÖSEG zum 01. 07. 2023 zu liquidieren.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
den Geschäftsführern die Entlastung für 2022 zu verweigern. Auch die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) ergab keine
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2022
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a)
Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022,
b)
Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer Manfred Schön und
André Könnecke für das
Geschäftsjahr 2022 und
c)
Beschluss
zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 98.102,01 EUR auf neue
Rechnung.