Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Am 13. 06. 2023 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 09. 06. 2024 als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen und Ortschaftsräte bestimmt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter und seinen Stellvertreter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes Wahlleiter.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 1 a KWG LSA andere Beschäftigte der Stadt Aschersleben, die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum/zur Stellvertreter/in des Gemeindewahlleiters berufen.

 

Die Wahlorgane werden gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder allgemeinen Neuwahl und längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt.

 

Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Birgit Engel, die diese Funktion bereits seit mehreren Wahlen ausgeübt hat, zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die am 09. 06. 2024 stattfindenden Kommunalwahlen zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die am 09. 06. 2024 stattfindenden allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen und Ortschaftsräte berufen.