Sitzung: 20.09.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0614/23
Am 13. 06. 2023 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Sonntag, den
09. 06. 2024 als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen
Vertretungen und Ortschaftsräte bestimmt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den
Gemeindewahlleiter und seinen Stellvertreter umfangreiche Aufgaben zu
erledigen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes
Wahlleiter.
Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 1 a KWG LSA andere
Beschäftigte der Stadt Aschersleben, die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum/zur
Stellvertreter/in des Gemeindewahlleiters berufen.
Die Wahlorgane werden gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder
allgemeinen Neuwahl und längstens für die Dauer einer Wahlperiode der
Vertretung bestimmt.
Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für
die Dauer der Wahlperiode.
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Birgit Engel, die diese Funktion
bereits seit mehreren Wahlen ausgeübt hat, zur Stellvertreterin des
Gemeindewahlleiters für die am 09. 06. 2024 stattfindenden Kommunalwahlen zu
berufen.
Beschlussvorschlag:
Die
städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird bis auf Widerruf für die Dauer
der Wahlperiode zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die am 09. 06.
2024 stattfindenden allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen und Ortschaftsräte
berufen.