Sitzung: 20.09.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0613/23
Am 13. 06. 2023 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Sonntag, den
09. 06. 2024 als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen
Vertretungen und Ortschaftsräte bestimmt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den
Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes
Wahlleiter.
Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA einen anderen
Beschäftigten der Stadt Aschersleben zum Gemeindewahlleiter berufen.
Die Wahlorgane werden gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder
allgemeinen Neuwahl und längstens für die Dauer einer Wahlperiode der
Vertretung bestimmt.
Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für
die Dauer der Wahlperiode.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu berufen,
der seit 1993 als stellvertretender Gemeindewahlleiter und seit 2001 als
Gemeindewahlleiter tätig ist.
Beschlussvorschlag:
Der städtische
Angestellte Herr Ralf Schneider wird bis auf Widerruf für die Dauer der
Wahlperiode zum Gemeindewahlleiter für die am 09. 06. 2024 stattfindenden allgemeinen
Neuwahlen der Vertretungen und Ortschaftsräte berufen.