Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Am 13. 06. 2023 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 09. 06. 2024 als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen und Ortschaftsräte bestimmt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes Wahlleiter.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA einen anderen Beschäftigten der Stadt Aschersleben zum Gemeindewahlleiter berufen.

 

Die Wahlorgane werden gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder allgemeinen Neuwahl und längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt.

 

Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu berufen, der seit 1993 als stellvertretender Gemeindewahlleiter und seit 2001 als Gemeindewahlleiter tätig ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der städtische Angestellte Herr Ralf Schneider wird bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode zum Gemeindewahlleiter für die am 09. 06. 2024 stattfindenden allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen und Ortschaftsräte berufen.