Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 12. April 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“ 7. Änderung beschlossen. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Nunmehr liegt der Entwurf nebst Begründung vor und soll gebilligt werden. Nach erfolgter Billigung des Entwurfes sollen die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung sowie betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durch Zugang zu den Planunterlagen der vorliegenden Planung beteiligt werden.

Die Planunterlagen können zudem zu gegebener Zeit im Internet und im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“ 7. Änderung, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen), wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Ebenso wird die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 7. Änderung gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“ 7. Änderung ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird und während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.