Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Für den Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses in Freckleben wurden bisher durch die Stadt zwei Fördermittelanträge gestellt. Der Fördermittelantrag vom 24.06.2020 beim Landesverwaltungsamt (LVwA) wurde mit Schreiben vom 03.08.2023 abgelehnt. Auch der Fördermittelantrag vom 14.02.2022 an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark wurde mit Schreiben vom 11.07.2023 negativ beschieden. Auf Grund der bestehenden Haushaltssperre konnte die Ausführungsplanung nicht beauftragt werden. Somit ist eine Fertigstellung bis Ende 2024 nicht mehr möglich.

 

Am 16.08.2023 erhielt die Stadt Aschersleben endlich die bereits vorangekündigte Information vom Referat Brand- und Katastrophenschutz, millitärische Angelegenheiten, Rettungswesen beim Landesverwaltungsamt, dass ein neues Förderprogramm für den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern aufgelegt wurde. Die Anträge sind jedoch sehr kurzfristig bis zum 15.09.2023 beim ALFF Altmark einzureichen.

 

Die Stadt bereitet den neuen Förderantrag vor und wird diesen fristgerecht einreichen. Es wird eine Förderung in Höhe von 75 v. H. der öffentlichen Ausgaben des Vorhabens in Aussicht gestellt. Die Förderung von Feuerwehrgerätehäusern erfolgt aus dem Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

 

Die Auswahl der zu fördenden Anträge erfolgt über ein Bewertungsverfahren. Weiterhin ist zu beachten, dass die letzten Zahlungsanträge für das vollständig fertiggestellte Vorhaben bis zum 15.09.2025 bei der Bewilligungsbehörde (ALFF Altmark) vorliegen müssen. Eine Verlängerung des Termins ist nicht möglich.

 

Es ist deshalb erforderlich, noch in diesem Jahr mit der Ausführungsplanung des Ersatzneubaus zu beginnen. Die Kosten für alle Planungsbereiche zur Ausführungsplanung belaufen sich auf rund
40.000,00 EUR.

 

Momentan stehen keine Haushaltsmittel für die Baumaßnahme zur Verfügung. Diese werden erst in den Haushalt 2024 und 2025 in voller Höhe eingestellt werden können. Es ist deshalb eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,00 EUR erforderlich. Die Deckung erfolgt aus den Eigenmitteln der Städtebauförderung.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Die überplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln für die Fortsetzung der Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Freckleben in Höhe von insgesamt 40.000 EUR.
  2. Die erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 5.1.1.20/4008.7853000 bereitgestellt.