Sitzung: 14.09.2023 Ortschaftsrat Neu Königsaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0619/23
Die
Stadt Aschersleben ist gem. § 10 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) sowie der §§
8, 35 Abs. 4 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) berechtigt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der
freiwilligen Feuerwehr Aschersleben Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer
Satzung zu gewähren.
Die
aktuelle Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben vom 25.11.2020 und die Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 13.10.2021 wurden
aufgrund der vorgenommenen Änderungen in der Feuerwehrsatzung der Stadt
Aschersleben entsprechend angepasst.
Zum
besseren Verständnis erfolgte eine komplette Überarbeitung der Satzung, die
auch die Einarbeitung der Regelungen aus der 1. Änderung zur Aufwandsentschädigung
beinhaltet. In Anlage 2 der Beschlussvorlage sind die Änderungen zur
Verdeutlichung farblich gekennzeichnet.
Neben
einigen Änderungen in den Textpassagen erfolgte im Kern eine Neuordnung und
betragsmäßige Änderung der zu zahlenden Entschädigungen im § 1 der Satzung.
Hier wurden die neu festgelegten Entschädigungshöhen entsprechend dem in der
jeweiligen Funktion zu erwartenden Aufwandes angepasst. Die Bemessung der
Entschädigungshöhen ist im Zuge der Satzungserstellung mit der Feuerwehr
beraten und für angemessen befunden worden. Dabei wurde auch darauf geachtet,
dass die dafür jährlich aufzuwendenden Mittel möglichst perspektivisch nicht
erhöht werden müssen.
Letztendlich
soll die hier vorliegende Aufwandsentschädigungssatzung die ehrenamtliche
Arbeit der Feuerwehr in angemessener Weise würdigen und die Stadt regelt dies
durch diese Satzung, die dem Stadtrat nunmehr zur Beschlussfassung vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Aufwandsentschädigungssatzung
für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben".