Sitzung: 30.08.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0622/23
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Stadt Aschersleben zur Erfüllung
einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Sponsoringleistungen einwerben und
annehmen.
Über die Annahme von Sponsoringleistungen von mehr als 1.000 bis 10.000
Euro hat gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Finanz- und
Verwaltungsausschuss zu entscheiden.
Gemäß dem in der Anlage beigefügten Sponsoringvertrag will die
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH der Stadt Ascherleben
3.000 Euro zur Unterstützung der Werkstatten für Kunst und Wissenschaft im
Bildungszentrum Bestehornpark Aschersleben im Schuljahr 2023/24 zur Verfügung
stellen.
Es wird daher um Annahme der Sponsoringleistung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
stimmt der Annahme von Sponsoringleistungen der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH in Höhe von 3.000 Euro für das Schuljahr 2023/24 an
die Werkstätten für Kunst und Wissenschaft im Bildungszentrum Bestehornpark
Aschersleben zu.