Sitzung: 30.08.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0609/23
Die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern
ist gesetzlich in den jeweiligen Wahlordnungen geregelt. Die Höhe der
Entschädigung wurde zu den letzten Wahlen angehoben und beträgt derzeit für die
ehrenamtliche Tätigkeit der in den Wahllokalen eingesetzten
Wahlvorstandsmitgliedern
bei
den Europa- und Bundestagswahlen
35,-
Euro für den Vorsitzenden,
25,-
Euro für die übrigen Mitglieder.
Gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) sind Mindestsätze für den Ersatz des Aufwandes der
Inhaber von Wahlehrenämtern von 16,- Euro festgelegt. Der Gemeinderat kann für
die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes
höhere Sätze beschließen.
Für die Durchführung der Europa- und
Kommunalwahlen am 09.06.2024 werden ca. 240 Wahlhelfer/-innen benötigt. Die
Gewinnung von Wahlhelfer/-innen stellt sich zunehmend problematisch dar, da
eigene Beschäftigte nicht ausreichen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl
gewährleisten zu können und einen Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes zu
schaffen, wird vorgeschlagen, die Entschädigungen für die Beisitzer des
Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes zu den
Kommunalwahlen am 09.06.2024 an die Sätze für Europa- und Bundestagswahlen
anzugleichen.
Entsprechende Haushaltsmittel werden im
Haushaltsplan 2024 veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Die
Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder der Wahlvorstände
erhalten für den Einsatz bei den am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen
ein Erfrischungsgeld in Höhe von
35,-
Euro für die Wahlvorsteher
und 25,- Euro für die übrigen Mitglieder.