Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Jagdgenossenschaft Drohndorf e. G. hat der Stadt Aschersleben am 19. 06. 2023 einen Betrag in Höhe von 4.616,05 Euro für die Anschaffung eines Trampolins für den Spielplatz in der Ortschaft Drohndorf überwiesen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an den Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.

 

Es wird empfohlen, die Zuwendung der der Jagdgenossenschaft Drohndorf e. G. anzunehmen, um die Attraktivität des Spielplatzes im Ortsteil Drohndorf im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Jagdgenossenschaft Drohndorf e. G. zur Anschaffung eines Trampolins für den Spielplatz in der Ortschaft Drohndorf in Höhe von 4.616,05 Euro.