Sitzung: 30.08.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0590/23
Die Jagdgenossenschaft Drohndorf e. G. hat der Stadt Aschersleben am 19. 06. 2023
einen Betrag in Höhe von 4.616,05 Euro für die Anschaffung eines Trampolins für
den Spielplatz in der Ortschaft Drohndorf überwiesen.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die
Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und
Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.
Eine Nichtannahme der Spende hätte zur
Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an den Zuwendungsgeber
zurückgegeben werden müssten.
Es wird empfohlen, die Zuwendung der der
Jagdgenossenschaft Drohndorf e. G. anzunehmen, um die Attraktivität des
Spielplatzes im Ortsteil Drohndorf im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu
erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Spende der Jagdgenossenschaft Drohndorf e. G. zur Anschaffung eines
Trampolins für den Spielplatz in der Ortschaft Drohndorf in Höhe von 4.616,05
Euro.