Der Stadtrat ist in seiner Sitzung am 05. 07. 2023 mehrheitlich dem Antrag von Stadtrat Herrn Dr. Planert gefolgt, in § 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben weitere Tatbestände zur Steuerbefreiung aufzunehmen.

 

Entsprechend wurde die Hundesteuersatzung antragsgemäß geändert, so dass der Stadtrat gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1 KVG LSA noch seine Zustimmung zur entsprechenden Änderung der Hundesteuersatzung erteilen kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.