Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 den Bebauungsplan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ beschlossen. Die Erschließung des Teilgebietes 2 dieses Bebauungsplanes erfolgt gemäß Erschließungsvertrag vom 06.03.2023 durch einen Investor aus Leipzig, wonach die Stadt Aschersleben nach Fertigstellung die Erschließungsanlagen kostenfrei in ihre Baulast übernimmt und Eigentümerin der öffentlichen Erschließungsfläche wird.

 

Aufgrund der notwendigen Zuordnung und Vergabe von Hausnummern zukünftiger Wohnhäuser an der entstehenden Straße, Flur 93 Flurstück 256, ist es erforderlich, diese Straße zu benennen.

 

Die Benennung dieser Straße soll den anliegenden Wohngebieten angepasst werden. Von den vorgeschlagenen Namen wurde „Vor der Papenbrücke“, als örtlicher Bezug zur „Papenbrücke“, die über die Eine hinweg zur „Langen Gasse“ führt und zwischen dem entstehenden Wohngebiet und dem Wohngebiet „Hinter der Papenbrücke“ liegt, favorisiert.

 

Gem. § 8 des Erschließungsvertrages erfolgt die Widmung der Straße durch die Stadt Aschersleben. Eine Zustimmung durch den Erschließungsträger liegt vor. Die Voraussetzungen für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben.

 

Die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe in Form einer Widmungsverfügung. Mit Bekanntmachung der Widmungsverfügung im Amtsblatt der Stadt Aschersleben wird diese wirksam und das allgemeine Benutzungsrecht geschaffen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Anliegerstraße im Wohngebiet TG 2 Vor der Aue, Gemarkung Aschersleben, Flur 93, Flurstück 256 erhält den Namen

 

„Vor der Papenbrücke“

 

  1. Die entstehende Straße wird nach Fertigstellung und Übergabe als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 


Beschluss: einstimmig