Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Andreas Heinze unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des Ortswehrleiters René Knoblauch am 30.09.2023 ausläuft.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Andreas Heinze in seiner Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Andreas Heinze aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Andreas Heinze, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben mit Wirkung ab 01.10.2023 für die Dauer von 6 Jahren.

 


Beschluss: 9  Ja-Stimmen,  keine Nein-Stimmen, 1 Enthaltung