Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales
Vorlage: VII/0571/23
Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre
Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen
Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für
die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des Kameraden Andreas Heinze unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des
Ortswehrleiters René Knoblauch am 30.09.2023 ausläuft.
Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Andreas Heinze in seiner Funktion
als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben durch die Kameraden der
Einsatzabteilung bestätigt.
Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der
Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Andreas
Heinze aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Andreas Heinze, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Aschersleben mit Wirkung ab 01.10.2023 für die Dauer von 6 Jahren.
Beschluss: 9 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimmen, 1 Enthaltung