Im Umland der Stadt Aschersleben
wurden in der vergangenen 30 Jahren mehrere große Windparks realisiert. Seitens
der Stadt wurde dieser Prozess aufgrund der stetig anwachsenden Dichte der
Windenergieanlagen kritisch begleitet, so wurden teilweise auch ablehnende
Stellungnahmen zu den verschiedensten Vorhaben abgegeben.
Aufgrund der bundespolitischen
Zielstellung zu einer Klimaneutralität im Stromsektor bis zum Jahr 2035 sowie
aufgrund der aufgekommenen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung einer
Versorgungssicherheit infolge der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen
in der Ukraine sieht die Verwaltung nunmehr dringenden Handlungsbedarf, eine
unabhängigere Energieversorgung auf Basis der erneuerbaren Energien für die
Bürger der Stadt Aschersleben und die ortsansässigen Unternehmen zu
gewährleisten und bestmöglich zu unterstützen, so auch durch den Ausbau der
Windenergieerzeugung im Gemeindegebiet.
Insbesondere die Stadtwerke
Aschersleben GmbH und ortsansässige gewerbliche Unternehmen bemühen sich
derzeit intensiv um die ortsnahe Nutzung erneuerbarer Energien zur
Eigenstromversorgung. Deren Absichten sollen in Abstimmung mit raumordnerischen
und städtebaulichen Belangen gebündelt werden.
Damit dennoch keine neuen Gebiete für
die Windenergieerzeugung entstehen, durch die die visuelle Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes in und um Aschersleben weiter erhöht werden würde, sieht die
Verwaltung das Potential, das bestehende Vorranggebiet (mit der Wirkung von
Eignungsgebieten) I ‚Quenstedt‘ des maßgeblichen Regionalen Entwicklungsplanes
Halle (REP Halle) in nördlicher Richtung zu erweitern. Durch diese Erweiterung
könnten bei einer geordneten und abgestimmten Planung zeitnah fünf neue
Windenergieanlagen entstehen. Im 2. Entwurf des Regionalen
Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg war die Ausweisung des
Vorranggebietes I ‚Arnstedter Warte‘ als nördliche Erweiterung des
Vorranggebietes I ‚Quenstedt‘ des REP Halle bereits vorgesehen.
Bereits 2016 hat sich der Stadtrat mit
Beschluss-Nr. 229/16 vom 30.03.2016 zum
Repowering der vier bestehenden Windenergieanlagen am Standort ‚Arnstedter
Warte‘ bekannt und bereits damals ein Zielabweichungsverfahren befürwortet.
Zur Beschleunigung des
Planungsprozesses soll die Sabowind GmbH beauftragt werden, die erforderlichen
Schritte für ein Zielabweichnungsverfahren einzuleiten. Einer dieser Schritte
ist ein bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zu stellender Antrag
auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens, mit dem Ziel, die
raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen
Windenergieanlagen in einer nördlichen Erweiterung des Vorranggebietes I
‚Quenstedt‘ des REP Halle zu schaffen.
Diesen Antrag wird die Stadt
Aschersleben unterstützen.
Mit Beschluss
vom 06.07.2022 (Beschluss-Nr. 382/22) hat in diesem Zusammenhang der Stadtrat
die abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des Regionalen
Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (REP Magdeburg) revidiert.
Nunmehr werden
die aktuellen Abgrenzungen des Vorranggebietes I ‚Arnstedter Warte‘ im REP
Magdeburg befürwortet.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die
Stadt Aschersleben unterstützt mit entsprechendem Schreiben an die Regionale
Planungsgemeinschaft Magdeburg (Anlage 1) den Antrag der Sabowind GmbH aus
Freiberg auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Ziel, die
raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen
Windenergieanlagen in nördlicher Erweiterung des Vorranggebietes I ‚Quenstedt‘
des Regionalen Entwicklungsplanes Halle zu schaffen (Anlage 2).
2.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Schritte und Handlungen zur
weiteren Unterstützung dieses Antrages auf Zielabweichung zu unternehmen.