Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Am 25. 05. 2023 hat Ramdohr’s milde Stiftung der Stadt Aschersleben 1.200 Euro zur Unterstützung der Ortsfeuerwehr Aschersleben zugewendet.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Es wird empfohlen, die Zuwendung von Ramdohr’s milde Stiftung anzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Die Zuwendung von Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von 1.200 Euro an die Ortsfeuerwehr Aschersleben wird angenommen.