Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

Der „Wirtschaftsclub Aschersleben e. V.“ hat der Stadt Aschersleben am 06. 06. 2023 einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro für die Kreativwerkstatt zur Unterstützung des Sommerateliers 2023 überwiesen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.

 

Es wird empfohlen, die Zuwendung des „Wirtschaftsclub Aschersleben e. V.“ anzunehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Wirtschaftsclub Aschersleben e. V.“ in Höhe von 3.000 Euro für die Kreativwerkstatt zur Unterstützung des Sommerateliers 2023.