Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Stadt Aschersleben muss die Löschwasserbereitstellung für das Stadtgebiet und auch für die Ortsteile gewährleisten. Aus diesem Grund soll im Ortsteil Wilsleben ein Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Wasservorrat von 150 m³ im Ort errichtet werden. Der Standort des Behälters befindet sich zwischen Seelandstraße K 2371 und der Grünanlage vor der Mauer zur Kirche in Wilsleben, am Standort der ehemaligen Waage. Zum Einsatz soll ein unterirdischer Löschwasserbehälter aus Betonfertigteilen in der Abmessung von ca. 11,5 x 5,5 x 3,0 Meter kommen. Die Baugenehmigung für den Behälter wurde am 25.11.2021 vom Salzlandkreis erteilt. Ein Zuwendungsbescheid über die Förderung der Baumaßnahme vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) liegt seit 27.02.2023 vor.  

 

Der Bau des unterirdischen Löschwasserbehälters incl. der erforderlichen Oberflächenbefestigung für den OT Wilsleben wurde öffentlich ausgeschrieben.

Nach dem Ergebnis der Ausschreibung werden für die Errichtung des Löschwasserbehälters rd.                                                   280.000,00 EUR benötigt. Hinzu kommen rd. 70.000,00 EUR für Nebenkosten (Prüfungen,  Planerleistung, Hausanschluss).

 

Die Deckung der Mehrkosten von insgesamt 70.000,00 EUR kann über eine ungeplante zweckgebundene Mehreinnahme (Förderung gemäß Zuwendungsbescheid ALFF vom 27.02.2023 in Höhe von rd. 156.000,00 EUR) im Haushaltsjahr 2023 erfolgen.

 

Hinweis: Der Beschluss steht in Abhängigkeit mit der Zustimmung des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses in der Sitzung am 22.06.2023 über die Vergabe der Maßnahme (siehe Vorlage VII/0573/23). 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Die überplanmäßige Ausgabe von 70.000,00 EUR für die Errichtung des Löschwasserbehälters im OT Wilsleben in Aschersleben bereitzustellen.
  2. Die benötigen überplanmäßigen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 5.4.1.10/2752.6811000 (Einnahme Fördermittel) zur Sicherung der Gesamtfinanzierung bereitgestellt.