Im Umland der Stadt Aschersleben wurden in der vergangenen 30 Jahren mehrere große Windparks realisiert. Seitens der Stadt wurde dieser Prozess aufgrund der stetig anwachsenden Dichte der Windenergieanlagen kritisch begleitet, so wurden teilweise auch ablehnende Stellungnahmen zu den verschiedensten Vorhaben abgegeben.

Aufgrund der bundespolitischen Zielstellung zu einer Klimaneutralität im Stromsektor bis zum Jahr 2035 sowie aufgrund der aufgekommenen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung einer Versorgungssicherheit infolge der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine sieht die Verwaltung nunmehr dringenden Handlungsbedarf, eine unabhängigere Energieversorgung auf Basis der erneuerbaren Energien für die Bürger der Stadt Aschersleben und die ortsansässigen Unternehmen zu gewährleisten und bestmöglich zu unterstützen, so auch durch den Ausbau der Windenergieerzeugung im Gemeindegebiet.

Insbesondere die Stadtwerke Aschersleben GmbH und ortsansässige gewerbliche Unternehmen bemühen sich derzeit intensiv um die ortsnahe Nutzung erneuerbarer Energien zur Eigenstromversorgung. Deren Absichten sollen in Abstimmung mit raumordnerischen und städtebaulichen Belangen gebündelt werden.

Damit dennoch keine neuen Gebiete für die Windenergieerzeugung entstehen, durch die die visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in und um Aschersleben weiter erhöht werden würde, sieht die Verwaltung das Potential, das bestehende Vorranggebiet (mit der Wirkung von Eignungsgebieten) I ‚Quenstedt‘ des maßgeblichen Regionalen Entwicklungsplanes Halle (REP Halle) in nördlicher Richtung zu erweitern. Durch diese Erweiterung könnten bei einer geordneten und abgestimmten Planung zeitnah fünf neue Windenergieanlagen entstehen. Im 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg war die Ausweisung des Vorranggebietes I ‚Arnstedter Warte‘ als nördliche Erweiterung des Vorranggebietes I ‚Quenstedt‘ des REP Halle bereits vorgesehen.

Bereits 2016 hat sich der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 229/16 vom 30.03.2016 zum Repowering der vier bestehenden Windenergieanlagen am Standort ‚Arnstedter Warte‘ bekannt und bereits damals ein Zielabweichungsverfahren befürwortet.

 

Zur Beschleunigung des Planungsprozesses soll die Sabowind GmbH beauftragt werden, die erforderlichen Schritte für ein Zielabweichnungsverfahren einzuleiten. Einer dieser Schritte ist ein bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zu stellender Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens, mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in einer nördlichen Erweiterung des Vorranggebietes I ‚Quenstedt‘ des REP Halle zu schaffen.

Diesen Antrag wird die Stadt Aschersleben unterstützen.

Mit Beschluss vom 06.07.2022 (Beschluss-Nr. 382/22) hat in diesem Zusammenhang der Stadtrat die abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungs­planes für die Planungsregion Magdeburg (REP Magdeburg) revidiert.

 

Nunmehr werden die aktuellen Abgrenzungen des Vorranggebietes I ‚Arnstedter Warte‘ im REP Magdeburg befürwortet.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die Stadt Aschersleben unterstützt mit entsprechendem Schreiben an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg (Anlage 1) den Antrag der Sabowind GmbH aus Freiberg auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in nördlicher Erweiterung des Vorranggebietes I ‚Quenstedt‘ des Regionalen Entwicklungsplanes Halle zu schaffen (Anlage 2).

2.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Schritte und Handlungen zur weiteren Unterstützung dieses Antrages auf Zielabweichung zu unternehmen.