Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Anregungen zum Entwurf wurde redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen.

 

Nunmehr soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Die dazugehörige Begründung ist zu billigen.

Nach erfolgter Beschlussfassung soll die Satzung bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht und hiernach durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft geführt werden.

Die Planunterlagen können anschließend im Stadtplanungsamt während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden. Außerdem sind sie auf der städtischen Internetseite einsehbar.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Aschersleben den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Sondergebiet PV-Anlage An der neuen Siedlung“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Stand Februar 2023 als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 1,94 ha

2.      Die Begründung mit Umweltbericht mit Stand Februar 2023 wird gebilligt.

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bebauungsplansatzung zur Genehmigung einreichen und alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.