Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet PV-Anlage An der neuen Siedlung“ wurde in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Frist wurden seitens der Bürgerschaft keine Anregungen vorgetragen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden zu dem Entwurf beteiligt.

Die zu dem Entwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind nunmehr einer Abwägung zu unterziehen. Falls den Abwägungsvorschlägen gefolgt werden kann, könnte der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan gefasst werden. Die Stellungnahmen sind im Original im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.

 

Die vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben mit folgendem Ergebnis geprüft:

Stellungnahmen, die lediglich den Hinweis beinhalten, dass keine Belange berührt sind bzw. die ausschließlich Hinweise zur Umsetzung beinhalten, bedürfen keiner Abwägung; sie werden lediglich zur Kenntnis genommen. Anregungen, die unabänderliche Sachverhalte darlegen, werden gleichermaßen zur Kenntnis genommen, auch sie bedürfen keiner Abwägung, ebenso Anregungen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben durch die Verwaltung eigenständig zu berücksichtigen sind. Zu ihnen sind keine Beschlussvorschläge aufgeführt.

Darüberhinausgehende Anregungen, die eine Änderung der Planung begründen können, werden gemäß den Abwägungsvorschlägen eingearbeitet oder zurückgewiesen. Die Anregungen werden sinngemäß oder wörtlich wiedergegeben.

 

Nach dem Satzungsbeschluss soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht werden, da er als vorzeitiger Bebauungsplan, d.h. vor Vorliegen eines rechtswirksamen Flächennutzungsplanes, der Genehmigung bedarf.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Abwägungsdo­kumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.