Sitzung: 14.06.2023 Ortschaftsrat Freckleben
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0540/23
Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Anregungen zum Entwurf wurde
redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen.
Nunmehr soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung beschlossen
werden. Die dazugehörige Begründung ist zu billigen.
Nach erfolgter Beschlussfassung soll die Satzung bei der zuständigen
Behörde zur Genehmigung eingereicht und hiernach durch ortsübliche
Bekanntmachung zur Rechtskraft geführt werden.
Die Planunterlagen können anschließend im Stadtplanungsamt während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden. Außerdem sind sie auf der
städtischen Internetseite einsehbar.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Aufgrund
des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt
Aschersleben den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Sondergebiet PV-Anlage
An der neuen Siedlung“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Stand Februar 2023 als Satzung.
Der
Geltungsbereich hat eine Größe von 1,94 ha
2.
Die
Begründung mit Umweltbericht mit Stand Februar 2023 wird gebilligt.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bebauungsplansatzung zur Genehmigung
einreichen und alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben,
wo der Bebauungsplan mit Begründung während der üblichen Sprechzeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.