Sitzung: 14.06.2023 Ortschaftsrat Freckleben
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0539/23
Die zu dem
Entwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit sind nunmehr einer Abwägung zu unterziehen.
Falls den Abwägungsvorschlägen gefolgt werden kann, könnte der
Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan gefasst werden. Die Stellungnahmen sind
im Original im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen
Sprechzeiten einsehbar.
Die
vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Stellungnahmen,
die lediglich den Hinweis beinhalten, dass keine Belange berührt sind bzw. die
ausschließlich Hinweise zur Umsetzung beinhalten, bedürfen keiner Abwägung; sie
werden lediglich zur Kenntnis genommen. Anregungen, die unabänderliche
Sachverhalte darlegen, werden gleichermaßen zur Kenntnis genommen, auch sie
bedürfen keiner Abwägung, ebenso Anregungen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben
durch die Verwaltung eigenständig zu berücksichtigen sind. Zu ihnen sind keine
Beschlussvorschläge aufgeführt.
Darüberhinausgehende
Anregungen, die eine Änderung der Planung begründen können, werden gemäß den
Abwägungsvorschlägen eingearbeitet oder zurückgewiesen. Die Anregungen werden
sinngemäß oder wörtlich wiedergegeben.
Nach dem Satzungsbeschluss soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur
Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht werden, da er als
vorzeitiger Bebauungsplan, d.h. vor Vorliegen eines rechtswirksamen
Flächennutzungsplanes, der Genehmigung bedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Die Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Abwägungsdokumentation
(Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
2. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht
haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.