Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschersleben wurde durch das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA durchgeführt.

 

Die Prüfung ergab, dass die Haushaltswirtschaft 2014 entsprechend der für das Haushaltsjahr 2014 erlassenen rechtswirksamen Haushaltssatzung geführt wurde.

 

Die schriftliche Stellungnahme des Oberbürgermeisters mit den Erläuterungen zu den im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA hat der Stadtrat mit dem Beschluss der Jahresrechnung 2014 gleichzeitig über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden.

 

Verweigert der Stadtrat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er dafür die Gründe anzugeben.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Jahresabschluss der Kommunalaufsicht mitzuteilen und nach ortsüblicher Bekanntmachung sieben Tage öffentlich auszulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Aschersleben wird entgegengenommen.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird die Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres 2014 erteilt.