Sitzung: 14.06.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0575/23
Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschersleben wurde durch
das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA durchgeführt.
Die Prüfung ergab, dass die Haushaltswirtschaft 2014 entsprechend der für
das Haushaltsjahr 2014 erlassenen rechtswirksamen Haushaltssatzung geführt
wurde.
Die schriftliche Stellungnahme des Oberbürgermeisters mit den
Erläuterungen zu den im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen ist als Anlage
beigefügt.
Gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA hat der Stadtrat mit dem Beschluss der
Jahresrechnung 2014 gleichzeitig über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu
entscheiden.
Verweigert der Stadtrat die Entlastung oder spricht er sie mit
Einschränkungen aus, hat er dafür die Gründe anzugeben.
Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Jahresabschluss der
Kommunalaufsicht mitzuteilen und nach ortsüblicher Bekanntmachung sieben Tage
öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschlag:
- Der
Jahresabschluss 2014 der Stadt Aschersleben wird entgegengenommen.
- Dem
Oberbürgermeister wird die Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres
2014 erteilt.