Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /, Befangen: 1

Am 19. 05. 2023 hat Ramdohr’s milde Stiftung der Stadt Aschersleben 1.200 Euro zur Unterstützung der Tätigkeit der Kreativwerkstatt zugewendet.

 

Weiterhin ist eine Zuwendung von Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von 1.500 Euro für die Jugendsozialarbeit der Stadt Aschersleben eingegangen.

 

Die Jugendsozialarbeit wird durch Beschäftigte der Stadt Aschersleben (Streetworker) wahrgenommen. Diese unterstützen die Jugendlichen bei Behördengängen und Arztbesuchen, führen Gespräche mit den Jugendlichen und deren Eltern, bieten spontane Hilfen, wie Fahrkarten, Gutscheine für Speisen und Hygieneartikel an. Auch Gebühren für Passbilder, z. B. im Rahmen von Bewerbungen, werden übernommen.

 

Um die soziale Gemeinschaft zu stärken und auch präventiv im Austausch auf die Jugendlichen einwirken zu können, finden regelmäßig Grillabende, Sport und Spiel sowie Unternehmungen, wie Wanderungen und Ausflüge, statt.

 

Für diese Zwecke soll die Zuwendung eingesetzt werden.

 

Schließlich hat Ramdohr’s milde Stiftung der Stadt Aschersleben am 19. 05. 2023   8.300,00 Euro für die mobile Jugendarbeit überwiesen.

 

Die mobile Jugendarbeit wird durch Beschäftigte der Stadt Aschersleben wahrgenommen. Diese unternehmen mit den Kindern und Jugendlichen der Stadt Aschersleben sowie deren Ortsteile verschiedene Freizeitfahrten, führen Sport- und Bewegungstage durch und sind maßgeblich an der Organisation dieser Freizeitmaßnahmen beteiligt.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Es wird empfohlen, die Zuwendungen von Ramdohr’s milde Stiftung anzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Zuwendungen von Ramdohr’s milde Stiftung

 

a)      in Höhe von 1.200 Euro für die Kreativwerkstatt,

b)      in Höhe von 1.500 Euro für die Jugendsozialarbeit sowie

c)      in Höhe von 8.300 Euro für die mobile Jugendarbeit

 

werden angenommen.