Sitzung: 11.05.2023 Betriebsausschuss BWH
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0565/23
Gemäß § 45 Absatz 2 Ziffer 1 KVG LSA ist der Stadtrat für den Erlass, die
Änderung und Aufhebung von Satzungen zuständig.
Seit Jahren sind die AGH Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung) der Jobcenter und Beschäftigungsagenturen
rückläufig. Damit die Maßnahmen in der Region weiterhin effektiv beantragt und
genutzt werden können, wird vorgeschlagen, dass der Eigenbetrieb
Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben im Weiteren „BWH“ genannt, künftig als
Maßnahmeträger fungiert.
Nach Gesprächen mit dem Jobcenter des Salzlandkreises könnte der BWH
Trägeraufgaben für AGH Maßnahmen übernehmen, wenn die Betriebssatzung des BWH
entsprechend um den vorgeschlagenen Passus ergänzt wird.
Deshalb wird um Zustimmung zur Satzung zur 3. Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage
1 beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof
der Stadt Aschersleben