Gemäß § 45 Absatz 2 Ziffer 1 KVG LSA ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen zuständig.

 

Seit Jahren sind die AGH Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) der Jobcenter und Beschäftigungsagenturen rückläufig. Damit die Maßnahmen in der Region weiterhin effektiv beantragt und genutzt werden können, wird vorgeschlagen, dass der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben im Weiteren „BWH“ genannt, künftig als Maßnahmeträger fungiert.

 

Nach Gesprächen mit dem Jobcenter des Salzlandkreises könnte der BWH Trägeraufgaben für AGH Maßnahmen übernehmen, wenn die Betriebssatzung des BWH entsprechend um den vorgeschlagenen Passus ergänzt wird. 

 

Deshalb wird um Zustimmung zur Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben gebeten.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben