Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Nino Kersten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da der bisherige stellv. Ortswehrleiters Marcus Trimpert zum 31.12.2021 sein Amt niedergelegt bzw. aus der Ortsfeuerwehr Mehringen ausgetreten ist.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Nino Kersten in seiner Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.10.2022 übt der Kamerad Nino Kersten diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Nino Kersten aus fachlicher Sicht bereits im Schreiben vom 30.09.2022 vorbehaltlich des noch zu erbringenden Nachweises zur erfolgreichen Teilnahme an dem Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" zugestimmt.

 

Diesen Lehrgang hat der Kamerad Nino Kersten im Zeitraum vom 09.01. - 13.01.2023 erfolgreich absolviert, so dass nun die Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren erfolgen kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Nino Kersten, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen für die Dauer von 6 Jahren.