Die Green Energy 030 GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 23.12.2022 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Flur 28 Flurstücke 1/4 und 65 an der Magdeburger Chaussee in Aschersleben beantragt.

 

Die Stadt Aschersleben führt gegenwärtig das Verfahren für den Teilflächennutzungsplan Regenerative Energien – Wind und Solar in Aschersleben durch. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zu diesem TFNP erfolgte vom 02.01.2020 bis 05.02.2020. Das Verfahren ruht zwar derzeit, weil die Vorgaben der übergeordneten Planungsebene noch nicht vorliegen. Dennoch orientiert sich die Stadt Aschersleben an den Planinhalten des Teil-FNP bei der Beurteilung beantragter Vorhaben.

Das Umland von Aschersleben verfügt über hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen (Schwarzerdeböden) mit Ackerwertzahlen zwischen 85 und 95. Praktisch am Südrand der Magdeburger Börde gelegen, gehört Aschersleben zur Kornkammer Deutschlands.

Deshalb sind wesentliche Flächen der Gemarkung Aschersleben im Regionalen Entwicklungsplan der Region Magdeburg als Vorranggebiete für Landwirtschaft ausgewiesen.

Dementsprechend besteht für den Teilflächennutzungsplan - Wind und Solar - der Grundsatz, keine landwirtschaftlichen Flächen auszuweisen.

Die von der Green Energy 030 GmbH & Co. KG beantragten Fläche von 19,8 ha wird im nördlichen und westlichen Teil landwirtschaftlich genutzt und ist deshalb nicht Gegenstand des Planverfahrens zum Teilflächennutzungsplan. Die hier anzutreffenden Ackerwertzahlen des Lössbodens liegen zwischen 54 im Südosten und 86 im Nordwesten.

 

Wie im Antrag richtig fixiert, wird in den übergeordneten Planungen wie dem Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (LEP 2010, Grundsatz G 85) und dem Regionalen Entwicklungsplan der Region Magdeburg (REP 2. Entwurf vom 20.09.2020, Grundsatz G 84) grundsätzlich formuliert: „Die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche sollte weitestgehend vermieden werden.“

 

Auch unter Berücksichtigung der aktuellen energiepolitischen Situation nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sieht die Stadt Aschersleben keinen Grund, von diesem Grundsatz des Erhalts landwirtschaftlicher Nutzfläche abzuweichen. Unter Berücksichtigung der weiteren Klimaveränderungen und das Wachstums der Weltbevölkerung hat die Produktion von landwirtschaftlichen Gütern das Primat.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Der Antrag der Green Energy 030 GmbH & Co. KG vom 23.12.2022 zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Flur 28 Flurstücke 1/4 und 65 an der Magdeburger Chaussee in Aschersleben wird abgelehnt.