Sitzung: 22.03.2023 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0527/23
Die Green Energy 030 GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 23.12.2022
die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Sondergebiet Photovoltaik“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
in der Flur 28 Flurstücke 1/4 und 65 an der Magdeburger Chaussee in
Aschersleben beantragt.
Die
Stadt Aschersleben führt gegenwärtig das Verfahren für den
Teilflächennutzungsplan Regenerative Energien – Wind und Solar in Aschersleben
durch. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zu diesem TFNP erfolgte vom
02.01.2020 bis 05.02.2020. Das Verfahren ruht zwar derzeit, weil die Vorgaben
der übergeordneten Planungsebene noch nicht vorliegen. Dennoch orientiert sich
die Stadt Aschersleben an den Planinhalten des Teil-FNP bei der Beurteilung
beantragter Vorhaben.
Das
Umland von Aschersleben verfügt über hochwertige landwirtschaftliche
Nutzflächen (Schwarzerdeböden) mit Ackerwertzahlen zwischen 85 und 95.
Praktisch am Südrand der Magdeburger Börde gelegen, gehört Aschersleben zur
Kornkammer Deutschlands.
Deshalb
sind wesentliche Flächen der Gemarkung Aschersleben im Regionalen
Entwicklungsplan der Region Magdeburg als Vorranggebiete für Landwirtschaft
ausgewiesen.
Dementsprechend
besteht für den Teilflächennutzungsplan - Wind und Solar - der Grundsatz, keine
landwirtschaftlichen Flächen auszuweisen.
Die
von der Green Energy 030 GmbH & Co. KG beantragten
Fläche von 19,8 ha wird im nördlichen und westlichen Teil
landwirtschaftlich genutzt und ist deshalb nicht Gegenstand des Planverfahrens
zum Teilflächennutzungsplan. Die hier anzutreffenden Ackerwertzahlen des Lössbodens
liegen zwischen 54 im Südosten und 86 im Nordwesten.
Wie im Antrag richtig fixiert, wird in den übergeordneten Planungen wie
dem Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (LEP 2010, Grundsatz G 85) und dem
Regionalen Entwicklungsplan der Region Magdeburg (REP 2. Entwurf vom
20.09.2020, Grundsatz G 84) grundsätzlich formuliert: „Die Errichtung von
Photovoltaikfreiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche sollte
weitestgehend vermieden werden.“
Auch unter Berücksichtigung der aktuellen energiepolitischen Situation
nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sieht die Stadt
Aschersleben keinen Grund, von diesem Grundsatz des Erhalts
landwirtschaftlicher Nutzfläche abzuweichen. Unter Berücksichtigung der
weiteren Klimaveränderungen und das Wachstums der Weltbevölkerung hat die
Produktion von landwirtschaftlichen Gütern das Primat.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Antrag der Green
Energy 030 GmbH & Co. KG vom 23.12.2022 zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“
zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Flur 28 Flurstücke 1/4
und 65 an der Magdeburger Chaussee in Aschersleben wird abgelehnt.
Herr Schigulski stellt die Vorlage zur Abstimmung:
9 Ja 1 Nein
- Enthaltungen