Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Am 06. 02. 2023 hat die Salzlandsparkasse für die Reparatur einer Druckpresse der Kreativwerkstatt im Bestehornpark einen Betrag von 1.100 Euro gespendet.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Es wird empfohlen, die Spende der Salzlandsparkasse anzunehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Salzlandsparkasse in Höhe von 1.100 Euro für die Reparatur einer Druckpresse der Kreativwerkstatt.


Beschluss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Salzlandsparkasse in Höhe von 1.100 Euro für die Reparatur einer Druckpresse der Kreativwerkstatt.

 

Abstimmung zur Vorlage:   9 Ja,  0 Nein ,  0 Enthaltung

                                                                                                       Beschluss-Nr.: 457/23