Am 13. Dezember 2022 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und tritt zum 1. März 2023 in Kraft. Mit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes für das Land Sachsen -Anhalt wurde gleichzeitig das Landesvergabegesetz aufgehoben und kann daher keine Anwendung mehr finden.

 

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt enthält nunmehr die für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen maßgeblichen Regelungen. Darüber hinaus sind in der neuen Gesetzeslage Regelungen enthalten, die auch sogenannte vergabefremde Kriterien, wie beispielsweise Tariftreue, Mindestlohn oder aber auch soziale oder ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.

 

Auf Grund dessen ist es erforderlich geworden, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung entsprechend anzupassen. Dabei sind die Formulierungen neutral gehalten, falls die Gesetzeslage sich künftig wieder ändert.

 

Des Weiteren ist der Hinweis der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises berücksichtigt worden, eine Regelung über die Entscheidung über Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA für den Betriebsleiter bis zu einer Wertgrenze bis 100.000 Euro aufzunehmen. Diese Regelungslücke ist mit der Satzungsänderung erfolgt.

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.