Gemäß § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) sind die Wehrleiter und die Stellvertreter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr von der Stadt Aschersleben als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Wahlperioden des aktuell in Funktion befindlichen Stadtwehrleiters Christoph Voigt und seines Stellvertreters Hartmut Beck werden zum 28.02.2023 regulär enden. Somit erfolgte am 21.11.2022 die Ausschreibung beider Funktionen für die Dauer von sechs Jahren.

 

Für die Funktion des Stadtwehrleiters haben sich insgesamt zwei Kameraden beworben. Beide Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, insbesondere die erforderliche Eignung gemäß BrSchG LSA i. V. m. der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005 (GVBl. LSA S. 640, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445).

 

Am 22.12.2022 erfolgte die Wahl des Kameraden Steffen Trapp zum Stadtwehrleiter. Die anwesenden wahlberechtigten Ortswehrleiter sprachen sich mehrheitlich für o. g. Kameraden aus.

 

Der Nachweis über die Anhörung des Kreisbrandmeisters gemäß § 15 Absatz 3 Satz 4 BrSchG LSA liegt vor.

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages aller Ortsfeuerwehren wird daher empfohlen, den Kameraden Steffen Trapp zum Stadtwehrleiter zu berufen.

 

Die Wahl des stellvertretenden Stadtwehrleiters, die ebenfalls für den 22.12.2022 vorgesehen war, wurde aufgrund formeller Bedenken bei der Zulassung von Bewerbern ausgesetzt. Im Rahmen einer erneuten Ausschreibung soll auch diese Funktion zeitnah neu besetzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Steffen Trapp, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Stadtwehrleiter der Stadt Aschersleben.