Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Ihren Verfügungen vom 28.09.2022 den Stadtratsbeschluss 309/21 vom 1.12.2021 bzgl. Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben sowie den Stadtratsbeschluss 310/21 vom 01.12.2021 bzgl. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs Schmidtmannstraße der Stadt Aschersleben beanstandet. Inhaltlich ging es darum, die Reerdigung als eine alternative Bestattungsmöglichkeit in beide Satzungen aufzunehmen.  

 

Hiergegen hat der Oberbürgermeister fristwahrend Widerspruch eingelegt.

 

Ziel war es, ein politisches Signal zu setzen und mit dem Bekenntnis zu dieser naturnahen alternativen Bestattungsvariante den politischen Entscheidungsträgern den Willen großer Teile der Bevölkerung mitzuteilen.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Aschersleben sich über einen Stadtratsbeschluss klar zum Thema Nachhaltig bekannt und in diesem Zusammenhang bereits einige richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Im Sinne der Initiative Cradle to Cradle steht dabei der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie ein auf Kreiswirtschaft ausgelegtes Handeln im Vordergrund. Deshalb begrüßt die Stadt Aschersleben auch die Initiative der Firma Meine Erde, mit Reerdigung eine nachhaltige Bestattungsalternative neben der Urnen- und Körperbestattung anzubieten.

 

Während der Wunsch nach nachhaltigen Bestattungen ursprünglich die Bewegung weg von der Sargbestattung auslöste und die Zunahme der Einäscherungen bewirkte, drängt nun mit der gleichen Dynamik eine neue, sehr klimabewusste Bestattungsart, auf den Markt. Mit Blick auf die Energiepreisentwicklung und der damit verbundenen Fokussierung auf notwendigste Einsatzfelder für fossile Brennstoffe ist dieses Thema gerade sehr aktuell und erfordert entschlossenes Handeln.

 

Da die Stadt Aschersleben auch weiterhin an ihren Bestrebungen für eine nachhaltige alternative Bestattungsvariante festhält, billigt der Stadtrat das Einlegen des Widerspruchs gegen die Verfügungen der Kommunalaufsicht des Salzlandkreise.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat stimmt der Einlegung der Widersprüche durch den Oberbürgermeister gegen die Beanstandungsverfügung der Kommunalaufsicht zu.