Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1

Der Förderkreis zur Gestaltung des Stephaneums Aschersleben e. V. wurde 1992 gegründet. Entsprechend seiner Satzung unterstützt er die ideelle und materielle Arbeit der Schule. Nach eigenen Angaben hat der Verein die Schule in den 30 Jahren seines Bestehens mit ca. 750.000 EUR unterstützt.

So ist auch das 700jährige Bestehen des Gymnasiums im Jahr 2025, Anlass für den Förderkreis die Schule bei der Vorbereitung und Durchführung dieses einmaligen Jubiläums zu unterstützen. Die Federführung und die Organisation der verschiedenen Aktivitäten bleibt in der Hand der Schule.

 

Die Zuwendungen sollen für die Erstellung von Informationsmaterialien, der Festschrift und die Vorbereitung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen wie z. B. dem Festakt verwendet werden. 

 

Da die Vorbereitung eine längere Zeit in Anspruch nimmt, soll ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Höhe der Zuwendung, die Zahlweise und die Bedingungen für die Abrechnung zum Inhalt hat.     

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt:

 

  1. Der Förderkreis zur Gestaltung des Stephaneums Aschersleben e. V. erhält auf der Grundlage des beigefügten Fördervertrages einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten zum 700jährigen Bestehen des Stephaneums in Aschersleben.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den beigefügten Vertrag zu unterzeichnen. 

 


Beschluss:

 

Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt:

 

  1. Der Förderkreis zur Gestaltung des Stephaneums Aschersleben e. V. erhält auf der Grundlage des beigefügten Fördervertrages einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten zum 700jährigen Bestehen des Stephaneums in Aschersleben.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den beigefügten Vertrag zu unterzeichnen. 

 

Abstimmung zur Vorlage: 7 Ja    / Nein    1 Enth.

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 439/23