Sitzung: 31.01.2023 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1
Vorlage: VII/0520/22
Der Förderkreis zur Gestaltung des Stephaneums Aschersleben e. V. wurde
1992 gegründet. Entsprechend seiner Satzung unterstützt er die ideelle und
materielle Arbeit der Schule. Nach eigenen Angaben hat der Verein die Schule in
den 30 Jahren seines Bestehens mit ca. 750.000 EUR unterstützt.
So ist auch das 700jährige Bestehen des Gymnasiums im Jahr 2025, Anlass
für den Förderkreis die Schule bei der Vorbereitung und Durchführung dieses
einmaligen Jubiläums zu unterstützen. Die Federführung und die Organisation der
verschiedenen Aktivitäten bleibt in der Hand der Schule.
Die Zuwendungen sollen für die Erstellung von Informationsmaterialien,
der Festschrift und die Vorbereitung und Durchführung verschiedener
Veranstaltungen wie z. B. dem Festakt verwendet werden.
Da die Vorbereitung eine längere Zeit in Anspruch nimmt, soll ein Vertrag
abgeschlossen werden, der die Höhe der Zuwendung, die Zahlweise und die
Bedingungen für die Abrechnung zum Inhalt hat.
Beschlussvorschlag:
Der Bildungs-, Kultur- und
Sozialausschuss beschließt:
- Der Förderkreis zur Gestaltung des Stephaneums
Aschersleben e. V. erhält
auf der Grundlage des beigefügten Fördervertrages einen Zuschuss in Höhe
von 20.000 EUR zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der
Feierlichkeiten zum 700jährigen Bestehen des Stephaneums in Aschersleben.
- Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt den beigefügten Vertrag zu
unterzeichnen.
Beschluss:
Der
Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt:
- Der
Förderkreis zur Gestaltung des Stephaneums Aschersleben e. V. erhält
auf der Grundlage des beigefügten Fördervertrages einen Zuschuss in Höhe
von 20.000 EUR zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der
Feierlichkeiten zum 700jährigen Bestehen des Stephaneums in Aschersleben.
- Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt den beigefügten Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmung zur Vorlage:
7 Ja / Nein 1 Enth.
Beschluss-Nr.:
439/23