Der Gesellschaftsvertrag der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wurde zum 01.10.2001 vollständig neu gefasst.

 

Mit dieser 1. Änderung sollen zusätzliche Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, um künftig rechtssicher per E-Mail insbesondere zu Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen einladen zu können. Damit werden die positiven Erfahrungen die während der Pandemie mit dieser Form der Einladung gemacht wurden in die Satzung mit aufgenommen und künftig kann auf eine Einladung per Papier verzichtet werden. Auch die jeweiligen Sitzungsunterlagen können elektronisch übermittelt werden.

 

In einem zweiten Schritt soll im Laufe des Jahres 2023 eine umfassende Überprüfung des gesamten Vertrages erfolgen, um festzustellen, ob weitere Anpassungen des Vertrages erforderlich sind.

 

Die Stadt Aschersleben hält an der Gesellschaft alle Geschäftsanteile. Die Änderungen sind mit der Geschäftsführung der Gesellschaft abgestimmt und wurden bereits in der Sitzung am 29.11.2022 dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgestellt.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates gab es noch Hinweise dahingehend, die Einberufungsfrist auf 12 Tage zu verlängern und den Gegenstand des Unternehmens um den „Kauf von Eigentumswohnungen“ zu erweitern. Bezüglich der Einberufungsfrist ist anzumerken, dass die Termine für die ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates der Gesellschaft in einem Jahresterminplan festgelegt werden und somit die Termine bereits für das jeweilige Jahr den Aufsichtsräten bekannt sind und von den Aufsichtsräten berücksichtigt werden können. Da weiter die bisherige Fristenregelung auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollte davon nicht abgewichen werden.

 

Was die Erweiterung des Gesellschaftszecks anbelangt, soll dieser Hinweis im Rahmen der umfassenden Prüfung des Gesellschaftsvertrages erörtert werden.

 

Die beabsichtigten Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind in der ANLAGE 1 dargestellt.

 

Zur besseren Darstellung wurde der Beschlussvorlage der Gesellschaftsvertrag mit den sich aus der 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages ergebenden Änderungen beigefügt. Diese sind im Vertragstext rot dargestellt (ANLAGE 2).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.        Der als Anlage 1 beigefügten 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zugestimmt.

 

2.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich werdenden Erklärungen abzugeben.