Sitzung: 23.11.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0511/22
Die „Orange“ war
aus 3.300 gedrechselten Douglasien-Rundhölzern in aufwendiger Handarbeit
zusammengesetzt worden und entwickelte sich schnell zu einem Wahrzeichen der
Landesgartenschau. Durch die stapelweise angeordneten Hölzer fiel Licht in die
riesige Kugel. Das gebrochene Licht machte das dreidimensionale Klettern im
Inneren noch spannender und erlebnisreicher. Das Unikat, begehbare Kunstwerk
und überdimensionale Spielgerät baute der Künstler Gisbert Baarmann.
Die „Orange“ wurde im Juli 2019 durch Vandalismus
vollständig zerstört.
Die „Orange“ war ein prägendes Element für den
Bestehornpark. Ihre Zerstörung hat generationsübergreifend für Bestürzung
gesorgt und es war ziemlich schnell klar, dass die Ascherslebener ihre „Orange“
wiederhaben wollen. Eine große Spendenbereitschaft war vorhanden und eine
beachtliche Summe von 8.700 EUR ist zusammengekommen.
Dieses Geld soll
wie geplant für einen Ersatz bzw. den Neubau der „Orange 2.0“ verwendet
werden. Versichert war das Kunst- und Spielobjekt mit 58.000 EUR, wovon
bereits 40.000 EUR an die Stadt gezahlt wurden. Die verbliebenen
18.000 EUR werden nach Erstellung der „Orange“ ausgezahlt.
Auf Wunsch der
Aschersleber Kulturanstalt soll die „Orange 2.0“ innen nicht mehr bespielbar
sein, um dem Vandalismus sowie der Verletzungs- und Verschmutzungsgefahr
entgegen zu wirken. Sie soll aber außen ihre Spielfunktion behalten und weiter
bekletterbar bleiben.
Zur gewünschten
Gestaltung der „Orange 2.0“ liegt der Stadt nun ein neues Angebot des
Holzkünstlers Gisbert Baarmann aus Templin in Höhe von 101.650 EUR (incl.
7 % MwSt. für Kunst) vor. Der Bau der „Orange 2.0“ kann in 2023 erfolgen,
sofern der Künstler noch in diesem Jahr beauftragt wird. Mit den Kosten für die
TÜV-Prüfung und die Erneuerung des Fallschutzes von ca. 5.000 EUR fallen
für den Neubau der „Orange 2.0“ insgesamt außerplanmäßig
107.000 EUR (BSt. 5.5.1.10/7600.7831000) an.
Die Finanzierung kann wie folgt abgesichert werden:
Einnahmen
Spendengelder (BSt. 5.5.1.10/7600.6818000) 8.700 EUR
Einnahmen
Versicherung (als Aufwandsermächtigung auf BSt. 5.5.1.10.5231000) 40.000 EUR
Ermächtigung für geplanten Ersatz – ursprünglich als
C2C-Mietobjekt geplant
(aus 2021 und 2022, BSt. 5.5.1.10.5231000) 12.000 EUR
Kommunalpauschale
– Einmalzahlung (BSt. 6.1.1.10/8888.6811000) 46.300
EUR
107.000 EUR
Insgesamt können
damit die benötigten Finanzmittel von 107.000 EUR bereitgestellt werden
und der Auftrag an den Künstler Gisbert Baarmann für den Bau der
„Orange 2.0“ kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- die außerplanmäßige Finanzierung
für den Neubau /Ersatz der „Orange 2.0“ in Höhe von insgesamt
107.000 EUR.
- den Neubau/ Ersatz der
„Orange 2.0“ durch den Künstler Gisbert Baarmann.
- die außerplanmäßig benötigten
Finanzmittel werden in Höhe von insges. 46.300 EUR anteilig aus der
Einmalzahlung der Kommunalpauschale finanziert.
Die verbleibenden 60.700 EUR werden aus der Versicherungssumme, den Spenden und den Ermächtigungen (Versicherungssumme und ursprünglich geplante Miete für die Orange) finanziert.