Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der OptimAL GmbH  besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat der Gesellschaft 6 weitere Vertreter.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der OptimAL GmbH erfolgte unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA und nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der OptimAL GmbH.

 

Diese bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

Aufgrund der Tatsache, dass durch das Ausscheiden des neu gewählten Oberbürgermeisters Steffen Amme, Frau Diana Mooshammer als Nachrückerin dem Stadtrat angehört und sich die Sitzverteilung in zwei Aufsichtsräten verändert, ist es erforderlich ein Aufsichtsratsmitglied der CDU-Fraktion abzuberufen und ein Mitglied der FDP-Fraktion neu zu entsenden.

 

Die entsprechenden Berechnungen wurden den Fraktionsvorsitzenden und den Stadträten bereits per E-Mail mitgeteilt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Frau Claudia Selisko-Lättig wird als Mitglied des Aufsichtsrates der OptimAL GmbH mit Wirkung ab dem 31. Dezember 2022, 24.00 Uhr aus dem Aufsichtsrat abberufen.

 

  1. Frau Diana Mooshammer wird mit Wirkung ab dem 01. Januar 2023, 00:00 Uhr in den Aufsichtsrat der OptimAL GmbH entsandt.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.     Frau Claudia Selisko-Lättig wird als Mitglied des Aufsichtsrates der OptimAL GmbH mit Wirkung ab dem 31. Dezember 2022, 24.00 Uhr aus dem Aufsichtsrat abberufen.

 

  1. Frau Diana Mooshammer wird mit Wirkung ab dem 01. Januar 2023, 00:00 Uhr in den Aufsichtsrat der OptimAL GmbH entsandt.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 430/22