Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: /

Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt neben der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung vom Aufsichtsrat und Geschäftsführung insbesondere die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses zurück in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 2. November 2022 hat der Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH den bereits in seiner Aufsichtsratssitzung am 2. Juni 2022 gefassten Beschluss zur Verwendung des Jahresüberschusses bestätigt. Somit sollen vom Jahresüberschuss 475.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 475.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.