Sitzung: 23.11.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0514/22
Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt neben der Feststellung
des Jahresabschlusses und der Entlastung vom Aufsichtsrat und Geschäftsführung insbesondere
die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 die Entscheidung
über die Verwendung des Ergebnisses zurück in den Aufsichtsrat der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH verwiesen.
In seiner Sitzung am 2. November 2022 hat der Aufsichtsrat der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH den bereits in seiner
Aufsichtsratssitzung am 2. Juni 2022 gefassten Beschluss zur Verwendung des
Jahresüberschusses bestätigt. Somit sollen vom Jahresüberschuss 475.000,00 EUR
an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem Posten „Andere
Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister
wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude-
und Wohnungsgesellschaft mbH dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss
475.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem
Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.