Am 30. 11. 2022 soll zum Stadtrat die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Aschersleben einschließlich des Haushaltsplans beschlossen werden.

 

Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2026 geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

 

Da auch im Haushaltsjahr 2023 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der Genehmigungsgrenze wieder herzustellen.

 

Dieser gesetzlichen Vorgabe soll mit der beigefügten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2023 – 2031.