Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre
Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen
Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für
die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Nach erfolgter
Wahl wurde der Kamerad Felix Müller in seiner Funktion als Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Winningen durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.
Gemäß § 15 Abs.
3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Felix Müller aus
fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Felix Müller, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Winningen mit Wirkung ab 01.12.2022 für die Dauer von 6 Jahren.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden
Felix Müller, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen mit Wirkung ab 01.12.2022 für die
Dauer von 6 Jahren.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
399/22