Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben verfügt seit dem 01.12.2007 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Bereich des Luftsportlandeplatzes bzw. Flugplatzes ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Luftverkehr mit der Zweckbestimmung ‚Landeplatz‘ dargestellt.

Auf dem Gelände des Flugplatzes gibt es ausgedehnte Grünlandflächen, die für den Luftverkehr nicht weiter benötigt werden. Von einem Vorhabenträger ist hier die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Teilflächen südlich der Start- und Landebahn des Flugplatzes beabsichtigt. Eine Voraussetzung für das Vorhaben ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes. In dem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes derzeit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen. Seitens des Vorhabenträgers wurde mit Schreiben vom 13.05.2022 die Durchführung der Bauleitplanverfahren für die Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beantragt und am 06.07.2022 entsprechend die Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits beschlossen (siehe BV-Nr. VII/442/22). Nunmehr soll der Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Flächennutzungsplanänderung gefasst werden.

Zur Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen (siehe Anlage 3 zur BV-Nr. VII/442/22).


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 46/6, 46/7, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/11, 47/12, 47/13, 47/14, 48/1, 48/2, 83/48, 84/49, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 55, 56, 57, 59/1, 60, 61, 62/1, 63, 64, 66, 67/1, 68 und 111/70 (allesamt teilweise) der Flur 10, allesamt in der Gemarkung Aschersleben gelegen, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 23 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2.      Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele angestrebt:

-           Änderung der Flächendarstellung für die Nutzung erneuerbarer Energien

-           Förderung erneuerbarer Energien

3.      Das Verfahren soll als Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.     Für das Gebiet der Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 46/6, 46/7, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/11, 47/12, 47/13, 47/14, 48/1, 48/2, 83/48, 84/49, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 55, 56, 57, 59/1, 60, 61, 62/1, 63, 64, 66, 67/1, 68 und 111/70 (allesamt teilweise) der Flur 10, allesamt in der Gemarkung Aschersleben gelegen, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 23 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2.     Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele angestrebt:

-           Änderung der Flächendarstellung für die Nutzung erneuerbarer Energien

-           Förderung erneuerbarer Energien

3.     Das Verfahren soll als Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                        Beschluss-Nr.: 412/22