Die Stadt Aschersleben verfügt seit dem 01.12.2007 über einen
rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Bereich des Luftsportlandeplatzes bzw.
Flugplatzes ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Luftverkehr mit der
Zweckbestimmung ‚Landeplatz‘ dargestellt.
Auf dem Gelände des Flugplatzes gibt es ausgedehnte Grünlandflächen, die
für den Luftverkehr nicht weiter benötigt werden. Von einem Vorhabenträger ist
hier die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Teilflächen
südlich der Start- und Landebahn des Flugplatzes beabsichtigt. Eine
Voraussetzung für das Vorhaben ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes. In
dem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert
werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes derzeit nicht
den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen. Seitens des
Vorhabenträgers wurde mit Schreiben vom 13.05.2022 die Durchführung der
Bauleitplanverfahren für die Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage
beantragt und am 06.07.2022 entsprechend die Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits
beschlossen (siehe BV-Nr. VII/442/22). Nunmehr soll der
Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Flächennutzungsplanänderung gefasst
werden.
Zur Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin und zur
Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben wurde bereits ein städtebaulicher
Vertrag abgeschlossen (siehe Anlage 3 zur BV-Nr. VII/442/22).
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Für das Gebiet der Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5,
46/6, 46/7, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/11,
47/12, 47/13, 47/14, 48/1, 48/2, 83/48, 84/49, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 55, 56,
57, 59/1, 60, 61, 62/1, 63, 64, 66, 67/1, 68 und 111/70 (allesamt teilweise)
der Flur 10, allesamt in der Gemarkung Aschersleben gelegen, soll der
Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca.
23 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
2. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele
angestrebt:
-
Änderung der Flächendarstellung
für die Nutzung erneuerbarer Energien
-
Förderung
erneuerbarer Energien
3. Das
Verfahren soll als Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung
durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Für das Gebiet der Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5,
46/6, 46/7, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/11,
47/12, 47/13, 47/14, 48/1, 48/2, 83/48, 84/49, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 55, 56,
57, 59/1, 60, 61, 62/1, 63, 64, 66, 67/1, 68 und 111/70 (allesamt teilweise)
der Flur 10, allesamt in der Gemarkung Aschersleben gelegen, soll der
Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca.
23 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
2.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele
angestrebt:
-
Änderung der Flächendarstellung für die Nutzung erneuerbarer Energien
-
Förderung erneuerbarer Energien
3.
Das
Verfahren soll als Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung
durchgeführt werden.
Abstimmung
zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.: 412/22