Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP
Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am
7. Juni 2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2021:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2021 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 2.810,75 EUR aus (im Vorjahr 2.551,65 EUR). Die
Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 164 Tsd. EUR (+3,9 %)
und beträgt nunmehr ca. 4,34 Mio. EUR (Vorjahr 4,18 Mio. EUR).
Die Eigenkapitalquote (1,46 Mio. EUR Eigenkapital) hat sich gegenüber dem
Vorjahr um 1 % auf 34 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu
bewerten.
Im Jahr 2021 wurden Investitionen in Höhe von ca. 714 Tsd. EUR inklusive
der aktivierten Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 166
Tsd. EUR getätigt.
Es wurde beispielsweise mit dem Umbau eines vorhandenen
denkmalgeschützten Gebäudes auf dem städtischen Friedhof zum modernen
Verwaltungsgebäude begonnen. Des Weiteren erfolgten 2021 wichtige Planier- und
Umgestaltungsarbeiten für die Entstehung eines weiteren neuen pflegefreien
Grabfeldes sowie für die Entstehung betrieblich dringend benötigter Garagen auf
dem städtischen Friedhof.
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,16 Mio. EUR und
haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 78 Tsd. EUR erhöht. Die größten
Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen
Grünanlagenpflege (755 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (461
Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den
Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden
insgesamt 526 Tsd. EUR Umsatz
erlöst.
Es wurde im Geschäftsjahr 2021, so wie auch in den Vorjahren, vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR vereinnahmt.
Zum Jahresende 2021 verfügte der BWH über insgesamt 55 Mitarbeiter,
darunter sind 10 Gemeindearbeiter, 6 Hausmeister, 2 Saisonkräfte sowie 8
Angestellte in der Verwaltung.
Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der
Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 4.343.836,50 EUR wird
festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das
Anlagevermögen 3.163.585,26
EUR
b) auf das
Umlaufvermögen 1.141.481,03
EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 1.464.786,80
EUR
b) die
empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
c) die
Rückstellungen 59.540,00 EUR
d) die
Verbindlichkeiten 131.680,88 EUR
1.2 Jahresgewinn 2.810,75 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 3.552.932,08
EUR
1.2.2 Summe der
Aufwendungen 3.548.441,21
EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) auf neue
Rechnung vorzutragen 2.810,75 EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
erteilt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit
einer Bilanzsumme von 4.343.836,50 EUR wird festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite
entfallen auf
a) das Anlagevermögen 3.163.585,26
EUR
b) auf das Umlaufvermögen 1.141.481,03
EUR
1.1.2 Auf der
Passivseite entfallen auf
a) das Eigenkapital 1.464.786,80
EUR
b) die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
c) die Rückstellungen 59.540,00 EUR
d) die Verbindlichkeiten 131.680,88 EUR
1.2 Jahresgewinn 2.810,75 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 3.552.932,08
EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 3.548.441,21
EUR
2. Verwendung des Jahresgewinns
a) auf neue Rechnung vorzutragen 2.810,75 EUR
3. Dem Betriebsleiter Herrn André Könnecke
wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Abstimmung
zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.: 405/22