Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 %
Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt
Falkenstein/Harz und der Salzlandkreis.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“TAXON GmbH” Hamburg, Zweigniederlassung Hettstedt.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt
worden sind.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am
07. Juli 2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 9. August 2022 wurde der
Jahresabschluss per 31.12. 2021 ausführlich beraten und an die
Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum
Geschäftsjahr 2021:
Die ÖSEG mbH hat, ähnlich wie in den Jahren 2016 und 2017 auch im
Berichtsjahr 2021 ein hohes negatives Jahresergebnis erwirtschaftet. Der
Jahresfehlbetrag für 2021 beträgt ca. 159 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag
ca. 8,7 Tsd. EUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jedoch nicht
gefährdet. Die liquiden Mittel verringerten sich um ca. 151 Tsd. EUR und
betragen zum Bilanzstichtag ca. 170 Tsd.
EUR (im Vorjahr ca. 321 Tsd. EUR).
Die realisierten Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge betrugen
2021 nur rund 87,8 Prozent der Erlöse des Jahres 2020. Gegenüber dem Vorjahr
ist eine Reduzierung der Umsatzerlöse um 148 Tsd. EUR zu verzeichnen. Die
Reduzierung ist insbesondere auf die Beendigung der „StaTA"-
(Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) Maßnahmen zurückzuführen.
Auch 2021 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 42 Teilnehmern in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 60 ehemals brachliegende
Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender
Kommunen. Die Erträge werden nach wie vor der Speisekammer Aschersleben zur
Verfügung gestellt.
Das Jobcenter des Salzlandkreises und der KoBa Jobcenter Landkreis Harz
bewilligten im Berichtsjahr nur 72 Maßnahmen für Arbeitsgelegenheiten mit 248
Teilnehmern (Vorjahr: 95 Maßnahmen mit 301 Teilnehmern). Im Landesprogramm, „StaTA"
(Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) beschäftigte die ÖSEG mbH in 24
Maßnahmen 54 Teilnehmer (Vorjahr: 35 Maßnahmen 93 Teilnehmer).
Die Anzahl der geförderten Teilnehmer hat sich im Berichtsjahr gegenüber
dem Vorjahr im Durchschnitt um 61 Teilnehmer verringert. Das bedeutet eine
Reduzierung der Pauschalen. Diese konnten nicht durch andere Erlöse
ausgeglichen werden und führten dazu, dass die ÖSEG mbH das Berichtsjahr mit
einem Verlust von 159 TEUR abgeschlossen hat. Trotzdem war in 2021 die
finanzielle Lage relativ stabil.
Die
Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 61,8 %
verringert (im Vorjahr 72,2%). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.
Auf Grund des massiven Rückgangs der geförderten Maßnahmen und des damit
verbundenen
Rückgangs der Teilnehmerzahlen, wird die Realisierung des
Unternehmenszwecks der ÖSEG mbH, die Beschäftigung arbeitsloser Menschen, immer
schwieriger.
Ausblick
Der Geschäftsführer hat die Gesellschafter darüber informiert, dass auf
Grund des im Jahr 2022 nochmals zu erwartenden Rückgangs der Teilnehmerzahlen
(ca. 100 Teilnehmer im Durchschnitt des Jahres weniger als in 2021) die ÖSEG
mbH nicht mehr allein in der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen
zu erfüllen.
Bis zum Prüfungszeitpunkt (Juni/Juli 2022) wurden 54 Maßnahmen mit 199
Teilnehmern bewilligt, das sind rund 80 Teilnehmer weniger als im gleichen
Zeitraum des Vorjahres. Auch für das III. und IV. Quartal 2022 werden sich die
Zahlen nur geringfügig ändern. Für das Jahr 2023 plant das Jobcenter mit noch
weniger Maßnahmen. Mit neuen arbeitsmarktpolitischen Programmen wird derzeit nicht
gerechnet.
Die Geschäftsführung hat Maßnahmen getroffen, um die Kosten vor allem im
Personalbereich weiter zu senken. Auswirkungen dieser Maßnahmen werden aber
erst im Laufe des Jahres 2022 spürbar sein.
Es wird auch für 2022 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von ca. 100
Tsd. EUR gerechnet. Die Fortführung der Gesellschaft unter den gegenwärtigen
Bedingungen ist daher nur mit Unterstützung der Gesellschafter möglich. Neben
der finanziellen Hilfe durch die Wiederaufnahme der jährlichen
Komplementärfinanzierung bedarf es Überlegungen und Vorschläge, wie die ÖSEG
mbH mit geringerer Struktur weiterarbeiten kann.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) ergab keine
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2021
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
b) Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das
Geschäftsjahr 2021 und
c) Beschluss
zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 159.044,04 EUR auf neue Rechnung.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2021
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2021,
b) Beschluss zur Entlastung des
Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für
das Geschäftsjahr 2021
und
c) Beschluss
zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 159.044,04 EUR auf neue Rechnung.
Abstimmung
zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.: 403/22