Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

 

„Ramdohr’s milde Stiftung“ hat der Stadt Aschersleben am 07.09.2022 einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro zur Unterstützung der Kreativwerkstatt überwiesen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Ramdohr’s milder Stiftung“ in Höhe von 1.000 Euro für die Kreativwerkstatt.